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Internetrecht


Wer im Internet auftritt, muss sich rechtlich beraten lassen, denn im Internetrecht treffen die Probleme zahlreicher Rechtsgebiete aufeinander.

Unsere Beratung orientiert sich eng an den Bedürfnissen der Praxis, z.B. an den Problemfeldern eines Onlineshops.

Namens und Domainfindung (Domainrecht, Markenrecht)
Schon bei der Auswahl der richtigen Domain gilt es, Namens- und Markenrechte zu berücksichtigen und ggf. eigene Marken anzumelden, sonst besteht u.a. die Gefahr, dass Gewinne, die mit der Marke erzielt wurden, herausgegeben werden müssen.

Inhalt der Internetseite (Immaterialgüterrecht)
Inhalte müssen Urheberrechte wahren, nicht selten wird beispielsweise übersehen, dass diese auch an Produktbildern bestehen. Nicht jeder Hersteller ist mit der Verwendung von Kampagnenbildern an beliebiger Stelle einverstanden.

Informationspflichten
Diese bieten oft Grund für eine Abmahnung. Beispielsweise finden sich Regeln, ob und wie Lieferfristen und Preise (Preisangabenverordnung), wie in der Werbung, anzugeben sind. Weitestgehend bekannt, sind die Impressumspflicht (§ 5 TMG) und die Regelungen zu Geschäftsbriefen, wozu auch E-Mails zählen.
Vereinfacht wurde die Rechtslage bezüglich der Widerrufsbelehrung nach Fernabsatzrecht, die in den letzten Jahren zahlreiche Probleme verursachte hatte. Aber es finden sich noch weitere Vorschriften, die beachtet werden müssen.

Werbung und Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Bei Werbung betritt man das Feld des Wettbewerbsrechts. Ist meine Werbung bei GoogleAdWords erlaubt? Welche Grenzen müssen bei Suchmaschinenoptimierung (SEO) beachtet werden? Wo liegt die Grenze zwischen E-Mail-Werbung und SPAM? Sind redaktioneller Inhalt und Werbung ausreichend deutlich voneinander getrennt? Was ist mit Pop-Up-Fenstern?

Social Media Marketing (SMM) und Bewertungsplattformen
Ein noch relativ junger Spross der Marketingwelt ist die Werbung in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Youtube. Hier fehlt oft gänzlich das Bewusstsein für die Gefahr, die Kontrolle über die Inhalte zu verlieren. Zum einen muss beachtet werden, dass hier oft umfangreiche Nutzungsrechte eingeräumt werden. Zum anderen gilt es, sicher zu stellen, dass nicht unkontrolliert negative Kommentare den eigenen Ruf schädigen. Ähnliches betrifft auch Bewertungsplattformen wie Ciao, Dooyoo, Qype, Holidaycheck und Online-Auktionsmärkte wie eBay.

Allgemeinrechtliche Anforderungen (E-Commerce-Recht)
Auch im Internet müssen Gewährleistungsrechte beachtet werden. Hier besteht die Gefahr sich nicht nur den guten Ruf bei den Kunden, sondern zeitgleich auch den Umsatz zu verderben. Da sich die Gewährleistungsrechte gegenüber Verbrauchern nur sehr beschränkt modifizieren lassen, ist es der falsche Ansatz, die Lösung beim Endverbraucher zu suchen. RUHRRECHT unterstützen Sie beim Aufbau einer kostengünstigen und zügigen Gewährleistungslogistik und dabei, eigene Gewährleistungsrechte souverän geltend zu machen.

Der Onlinehandel bietet ein enormes Einsparpotenzial bei Mieten, Personal und Nebenkosten. Dem stehen aber auch Pflichten, wie z.B. das oben bereits erwähnte Widerrufsrecht beim Fernabsatz, gegenüber. Zu verlockend scheint es, dieses weitgehende Recht gegenüber Verbrauchern zu beschneiden. RUHRRECHT zeigt Ihnen den Umfang der Pflichten auf und hilft Ihnen, dies nutzbringend in Ihr Marketing zu integrieren. Sehen Sie die Chancen darin, dass der Gesetzgeber für alle gleiche Voraussetzungen geschaffen hat, und erkennen Sie, dass beispielsweise der Onlineschuhverkauf, wegen der Notwendigkeit, Schuhe probieren zu müssen, ohne eine kostenfreies Widerrufsrecht kaum attraktiv für den Kunden wäre.

Ebenso unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche und stellen Ihnen die Möglichkeit eines Rechtsanwalts-Inkasso sowie der Adressermittlung zu Festpreisen zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Recht)
Ein weiterer Teilbereich unserer Tätigkeit ist das AGB-Recht. Fast jeder Unternehmer hat AGB, jedoch geht der Trend bei der Beschaffung ganz klar zur zu-guttenbergschen Methode. Der Gesetzgeber hat in den §§ 305 ff. BGB sehr hohe Anforderungen an die Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestellt.

Datenschutzrecht
Sowohl bezüglich der Daten währen der Nutzung der Seite als auch der Vertragsdaten gilt es, hier diverse Regelungen zu berücksichtigen, die zum Teil eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen oder wenigstens seine Unterrichtung voraussetzen.

Kontaktdaten

RUHRRECHT
Rechtsanwälte
Börner und Flume
Bredeneyer Str. 2b
45133 Essen

Tel.: 0201-8579 333-0
Fax: 0201-8579 333-9

Internet:
www.ruhrrecht.de

E-Mail:
kontakt(at)ruhrrecht.de

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